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agb | impressum
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allgemeine geschäftsbedingungen
für meine entwürfe und sonstigen vorlagen gelten die folgen der §§ 2 ff. urhg, und zwar auch dann, wenn es sich dabei nicht um persönliche geistige schöpfung handelt. sämtliche vorlagen dürfen nur auf die vorstehenden beschriebenen nutzungsarten sowie in dem vorstehend beschriebenen umfang verwendet werden; jede anderweitige oder weitergehende nutzung ist nur mit meiner einwilligung und nachhonorierung erlaubt. auch die ihnen allein zur entscheidungsfindung überlassenen bzw. die nicht im rahmen des auftrags angefertigten vorlagen wie skizzen, layouts, fotografien etc. unterliegen dem vorbehalt einer verwendungsabsprache; sie sind dann mit einer angemessenen bearbeitungsgebühr abzugelten. eine nutzungsbefugnis besteht erst mit eingang des vereinten gesamthonorars. die vorlagen dürfen nicht ohne vorherige absprache bearbeitet, umgestaltet, sonstwie verändert oder weiterentwickelt werden. eine berechtigung zur vergabe von unterlizenzen besteht nicht, falls nicht anders vereinbart; dasselbe gilt hinsichtlich einer weiterübertragung von nutzungsrechten. es gilt der bildquellennachweis, falls nicht anders vereinbart; erforderlich ist die benennung des designers/illustrators auf den vervieltätigungsstücken. aufgrund der einräumung von nutzungsrechten erfolgt die abrechnung der gestaltungsarbeiten mit 7% mehrwertsteuer.
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bernoh berno hellmann dipl. grafikdesigner fh
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